Pflegegrade
Die fünf Stufen und was sie bedeuten.
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Das ist noch kein geltendes Recht.
Grundlage ist der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Juni 2026. Eine Deckelung der Heimkosten ist darin nicht vorgesehen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben eigene Kosten. Geändert werden soll nur, wann die Pflegekasse den pflegebedingten Eigenanteil stärker bezuschusst.
Die Prozentsätze sollen gleich bleiben: 15 %, 30 %, 50 % und 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Jede Stufe soll statt 12 Monaten 18 Monate dauern. Der Höchstzuschlag von 75 % wäre damit erst nach 54 Monaten (viereinhalb Jahren) erreicht, nicht mehr nach 36 Monaten.
| Zuschlag | Heute (2026) | Geplant ab 2027 |
|---|---|---|
| 15 % | 1. bis 12. Monat | 1. bis 18. Monat |
| 30 % | ab dem 13. Monat | ab dem 19. Monat |
| 50 % | ab dem 25. Monat | ab dem 37. Monat |
| 75 % | ab dem 37. Monat | ab dem 55. Monat |
Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI laut Referentenentwurf.
Für Bewohnerinnen und Bewohner, die Ende 2026 bereits vollstationär versorgt werden, ist ein Besitzstand vorgesehen: Die erreichte Zuschlagsstufe bleibt. Bereits verbrachte Heimzeiten sollen weiter zählen. Die nächsthöhere Stufe würde dann nach dem neuen Zeitplan folgen.
Die Pauschalen der Pflegekasse nach Pflegegrad bleiben zunächst die Beträge von 2026. Eine regelhafte jährliche Anpassung der Leistungsbeträge ist im Entwurf erst ab Juli 2028 vorgesehen. Ob das Heim teurer wird, hängt weiter von Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten ab.
Vergleichen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und merken Sie sich das Einzugsdatum – davon hängt der Zuschlag ab. Die heutige Regelung steht auf der Seite Pflege im Heim.
Quelle: BMG: Fragen und Antworten zum PNOG.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.