Zuzahlung Heimplatz 2027

Geplante Änderung: Der Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil im Heim soll später steigen.

Was geplant ist

Das ist noch kein geltendes Recht.

Grundlage ist der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vom Juni 2026. Eine Deckelung der Heimkosten ist darin nicht vorgesehen. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben eigene Kosten. Geändert werden soll nur, wann die Pflegekasse den pflegebedingten Eigenanteil stärker bezuschusst.

Zuschläge nach Aufenthaltsdauer

Die Prozentsätze sollen gleich bleiben: 15 %, 30 %, 50 % und 75 % des pflegebedingten Eigenanteils. Jede Stufe soll statt 12 Monaten 18 Monate dauern. Der Höchstzuschlag von 75 % wäre damit erst nach 54 Monaten (viereinhalb Jahren) erreicht, nicht mehr nach 36 Monaten.

Zuschlag Heute (2026) Geplant ab 2027
15 % 1. bis 12. Monat 1. bis 18. Monat
30 % ab dem 13. Monat ab dem 19. Monat
50 % ab dem 25. Monat ab dem 37. Monat
75 % ab dem 37. Monat ab dem 55. Monat

Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI laut Referentenentwurf.

Wer schon im Heim lebt

Für Bewohnerinnen und Bewohner, die Ende 2026 bereits vollstationär versorgt werden, ist ein Besitzstand vorgesehen: Die erreichte Zuschlagsstufe bleibt. Bereits verbrachte Heimzeiten sollen weiter zählen. Die nächsthöhere Stufe würde dann nach dem neuen Zeitplan folgen.

Was sich nicht ändert

Die Pauschalen der Pflegekasse nach Pflegegrad bleiben zunächst die Beträge von 2026. Eine regelhafte jährliche Anpassung der Leistungsbeträge ist im Entwurf erst ab Juli 2028 vorgesehen. Ob das Heim teurer wird, hängt weiter von Pflegesatz, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten ab.

Was Sie jetzt tun können

Vergleichen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil und merken Sie sich das Einzugsdatum – davon hängt der Zuschlag ab. Die heutige Regelung steht auf der Seite Pflege im Heim.

Quelle: BMG: Fragen und Antworten zum PNOG.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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