Alternative Wohnform
Alternative Wohnform
Wohnen zwischen Zuhause und Pflegeheim. Die Beträge gelten für September 2026.
Überblick
Viele Menschen möchten nicht allein bleiben. Ein Pflegeheim ist aber oft noch nicht nötig. Dann kann eine andere Wohnform passen.
  • Betreutes Wohnen / Servicewohnen
  • Mehrgenerationenhaus oder „Wohnen für Hilfe“
  • Pflege-Wohngemeinschaft
  • Neue Wohnform mit Vertrag nach § 92c SGB XI (seit 1.1.2026)
Welche Form passt, hängt vom Pflegegrad, den Kosten und davon ab, wie viel Hilfe Sie brauchen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie unterschreiben.
Betreutes Wohnen / Servicewohnen
Eigene Wohnung mit Mietvertrag und oft einem zusätzlichen Servicevertrag (Hausnotruf, Hausmeister, Beratung). Das ist in der Regel kein Heimvertrag. Pflege kommt getrennt über einen ambulanten Dienst, Angehörige oder den Entlastungsbetrag.
Mehrgenerationenhaus und Wohnen für Hilfe
Jung und Alt leben unter einem Dach und unterstützen sich gegenseitig. Beim „Wohnen für Hilfe“ zahlen Studierende oder andere Mitbewohnerinnen und Mitbewohner weniger Miete und helfen dafür im Alltag – etwa beim Einkauf oder bei Behördengängen.
Ambulant betreute Pflege-WG
Eigenes Zimmer, gemeinsame Räume und eine von der Gruppe beauftragte Präsenzkraft. Die Pflege organisieren die Bewohnerinnen und Bewohner selbst (meist mit einem ambulanten Pflegedienst). Bei Erfüllung der Voraussetzungen gibt es den Wohngruppenzuschlag nach § 45f SGB XI.
Gemeinschaftliche Wohnform nach § 92c
Neu ab 1. Januar 2026: zugelassene ambulante Dienste können mit den Kassen einen sektorenübergreifenden Vertrag schließen (Basispaket plus Wunschleistungen). Dafür gibt es 450 € monatlich nach § 45h SGB XI – nicht für gewöhnliche Pflege-WGs ohne diesen Vertrag.
Leistungen der Pflegeversicherung 2026
Leistung Betrag 2026 Hinweis
Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI) 224,00 € / Monat Für die gemeinsame Präsenzkraft; alle Pflegegrade, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
Anschubfinanzierung (§ 45g SGB XI) bis 2.613,00 € einmalig Maximal 10.452,00 € je Wohngruppe; Antrag innerhalb eines Jahres nach Gründung
Pauschale in Wohnformen nach § 92c (§ 45h SGB XI) 450,00 € / Monat Nur bei gültigem Versorgungsvertrag; alle Pflegegrade
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) 131,00 € / Monat In der ambulanten Pflege-WG zusätzlich möglich; nicht neben § 45h
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 Abs. 4 SGB XI) bis 4.180,00 € je Maßnahme Barrierearme Umgestaltung; in der WG zusätzlich zur Anschubfinanzierung möglich

Beträge der sozialen Pflegeversicherung, Stand 2026 (BMG)

Ambulante Leistungen nach Pflegegrad (2026)
Pflegeleistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347,00 € 599,00 € 800,00 € 990,00 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 796,00 € 1.497,00 € 1.859,00 € 2.299,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich) 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 €

Pflegegeld und Sachleistung können kombiniert werden. Der Wohngruppenzuschlag kommt in der anerkannten Pflege-WG hinzu und ist zweckgebunden.

Wohngruppenzuschlag (§ 45f SGB XI, früher § 38a): Anspruch besteht, wenn die pflegebedürftige Person mit mindestens zwei und höchstens elf weiteren Personen in einer gemeinsamen Wohnung lebt, davon mindestens zwei weitere pflegebedürftig sind, eine gemeinsam beauftragte Präsenzkraft tätig ist und keine heimähnliche Rundumversorgung vorliegt. In den Pflegegraden 2 bis 5 muss zusätzlich eine ambulante Leistung bezogen werden (zum Beispiel Pflegegeld, Sachleistung, Kombinationsleistung, Umwandlungsanspruch oder Entlastungsbetrag). Im Pflegegrad 1 ist das nicht nötig.
Unterschied: Pflege-WG und Wohnform nach § 92c
In der klassischen ambulanten Pflege-WG bleiben Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag und Wohngruppenzuschlag nebeneinander möglich. Die Bewohnerinnen und Bewohner wählen den Pflegedienst in der Regel selbst.
In einer gemeinschaftlichen Wohnform mit Vertrag nach § 92c SGB XI zahlt die Pflegekasse 450 € monatlich (§ 45h SGB XI). Zusätzlich können in den Pflegegraden 2 bis 5 Sachleistungen nach § 36 SGB XI und anteiliges Pflegegeld genutzt werden. Nicht vorgesehen sind hier Wohngruppenzuschlag, Entlastungsbetrag, Tages- und Nachtpflege sowie Verhinderungspflege. Der 450-Euro-Zuschuss gilt nur, wenn ein entsprechender Vertrag tatsächlich besteht – eine normale Senioren-WG reicht nicht.
Wichtige Punkte für die Suche
Ambulant oder stationär?
Ambulant bedeutet: Sie bleiben Mieterin oder Mieter und beauftragen Pflege getrennt. Stationär bedeutet Heimvertrag und Rundumversorgung. Davon hängen Rechte, Kosten und welche Kassenleistungen greifen.
Verträge getrennt prüfen
Mietvertrag, Servicevertrag und Pflegevertrag sollten klar getrennt sein. Lassen Sie sich nicht zu einem Paket zwingen, das den Pflegedienst festschreibt, obwohl Sie ambulant frei wählen dürften.
„Unechte WG“ erkennen
Verspricht der Anbieter eine Versorgung wie im Heim, entfällt oft der Wohngruppenzuschlag. Fragen Sie schriftlich, ob die Wohnform heimaufsichtlich als ambulant gilt und ob § 45f erfüllt ist.
Echte Kostenrechnung
Rechnen Sie Miete, Nebenkosten, Verpflegung, Anteil an der Präsenzkraft, Pflegedienst und Eigenanteil zusammen. Anders als im Pflegeheim gibt es in der WG keine gestaffelten Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI.
Vor dem Einzug anschauen
Probebesuch, Gespräch mit Bewohnerinnen und Bewohnern, Lage zu Ärzten, Familie und ÖPNV, Barrierefreiheit und Warteliste klären. Fragen Sie, was passiert, wenn der Pflegebedarf steigt.
Beratung vor Ort
Pflegestützpunkte und die Pflegekasse helfen bei der Suche und bei Anträgen. In Berlin und Brandenburg kann für betreute Wohnformen das Wohnteilhabegesetz (WTG) und die Heimaufsicht gelten. Zusätzlich kommen Wohngeld, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege infrage – das prüft die zuständige Stelle im Einzelfall.
Nächster Schritt: Lassen Sie sich beraten, vergleichen Sie Angebote und stellen Sie den Wohngruppenzuschlag oder andere Leistungen rechtzeitig bei der Pflegekasse. Diese Seite ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Weitere Themen
Pflege zu Hause
Ambulante Leistungen, wenn die Versorgung in der eigenen Wohnung bleibt.

Pflege im Heim
Wenn eine vollstationäre Versorgung die bessere Lösung ist.

Pflege finanzieren
Eigenanteile, Sozialleistungen und finanzielle Planung.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.