Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) – Leistungen 2026
Pflegegrad 4 bedeutet einen sehr hohen Hilfebedarf,
oft rund um die Uhr. Häusliche Versorgung ist möglich, braucht aber ein tragfähiges Netz aus Angehörigen, Pflegedienst, Tages- oder Nachtpflege und klarer Vertretung. Beratungseinsätze sind bei Pflegegeld vierteljährlich Pflicht.
| Leistung 2026 | Pflegegrad 4 |
|---|---|
| Pflegegeld (monatlich) | 800,00 € |
| Pflegesachleistung (monatlich) | 1.859,00 € |
| Entlastungsbetrag (monatlich) | 131,00 € |
| Tages- und Nachtpflege (monatlich) | 1.685,00 € |
| Vollstationäre Pflege (monatlich) | 1.855,00 € |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit | 3.539,00 € |
| Wohngruppenzuschlag (monatlich) | 224,00 € |
Hilfsmittel und Wohnen
Pflegebett, Lifter, rutschfeste Böden: über Pflegekasse oder Krankenkasse beantragen. Umbau bis 4.180 € je Maßnahme nicht vergessen.
Heimkosten einordnen
Die Kassenpauschale von 1.855 € deckt nicht Unterkunft und Verpflegung. Zuschläge nach § 43c SGB XI senken den pflegebedingten Eigenanteil mit der Zeit.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.