Pflegegrad 4
Pflegegrad 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte) – Leistungen 2026
Pflegegrad 4 bedeutet einen sehr hohen Hilfebedarf,
oft rund um die Uhr. Häusliche Versorgung ist möglich, braucht aber ein tragfähiges Netz aus Angehörigen, Pflegedienst, Tages- oder Nachtpflege und klarer Vertretung. Beratungseinsätze sind bei Pflegegeld vierteljährlich Pflicht.
Leistung 2026Pflegegrad 4
Pflegegeld (monatlich)800,00 €
Pflegesachleistung (monatlich)1.859,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)1.685,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)1.855,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich)224,00 €
Hilfsmittel und Wohnen
Pflegebett, Lifter, rutschfeste Böden: über Pflegekasse oder Krankenkasse beantragen. Umbau bis 4.180 € je Maßnahme nicht vergessen.
Heimkosten einordnen
Die Kassenpauschale von 1.855 € deckt nicht Unterkunft und Verpflegung. Zuschläge nach § 43c SGB XI senken den pflegebedingten Eigenanteil mit der Zeit.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.