Prävention
Prävention
Pflegebedürftigkeit hinauszögern und pflegende Angehörige entlasten – Stand September 2026
Prävention wirkt in zwei Richtungen:
für die pflegebedürftige Person (Mobilität, Ernährung, geistige Aktivität, Sturzprophylaxe, Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen) und für die Pflegeperson (Entlastung, eigene Gesundheit, soziale Kontakte).
Die Pflegekasse empfiehlt nach der Begutachtung oft Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese Hinweise ernst nehmen und bei Ärztin oder Arzt sowie bei der Krankenkasse nachhaken – Reha kann den Pflegegrad beeinflussen.
Alltag
Bewegung nach ärztlicher Absprache, ausgewogene Ernährung, Seh- und Hörhilfen aktuell halten, Medikamente regelmäßig prüfen lassen (Wechselwirkungen).
Entlastung nutzen
Entlastungsbetrag 131 €, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag 3.539 €, Pflegekurse nach § 45 SGB XI. Wer pausiert, pflegt länger durch.
Vorsorge
Vollmachten, Patientenverfügung und ein Notfallordner entlasten psychisch. Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) können den Alltag ergänzen, ersetzen aber keine menschliche Hilfe.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.