Pflegeberatung Berlin

Gesetzlicher Betreuer

Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Stand September 2026.

Kurz erklärt

Ein gesetzlicher Betreuer wird vom Betreuungsgericht bestellt.

Das Gericht legt fest, für welche Aufgaben die Betreuung gilt. Zum Beispiel Gesundheit, Vermögen oder Aufenthalt. Zuerst gilt der Wille der betroffenen Person. Seit der Reform des Betreuungsrechts (2023, weiter gültig 2026) soll so wenig wie nötig fremd entschieden werden. Wer eine Vorsorgevollmacht hat, braucht oft keinen Betreuer. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Antrag stellen.

Wer kann Betreuer sein?

Angehörige, Freundinnen und Freunde oder eine berufliche Betreuerin. Das Gericht prüft, wer geeignet ist und was die betroffene Person wünscht.

Antrag stellen

Den Antrag nimmt das Amtsgericht (Betreuungsgericht) am Wohnort entgegen. Auch das Krankenhaus oder das Sozialamt kann das Gericht anregen.

Kosten

Ehrenamtliche Betreuung durch Angehörige ist in der Regel unentgeltlich. Berufliche Betreuung wird nach gesetzlichem Tarif vergütet. Reicht das Vermögen nicht, zahlt die Staatskasse. Eine gesetzliche Betreuung ist keine Entmündigung. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig, soweit das Gericht nichts anderes anordnet. Wichtige Entscheidungen sollen mit ihr besprochen werden.

Was Sie tun können

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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