Pflege zu Hause
Pflege zu Hause
Hilfe im eigenen Haushalt. Die Beträge gelten für 2026.
Kurz erklärt
Die meisten Menschen möchten zu Hause bleiben. Die Pflegeversicherung hilft dabei mit Geld und mit einem Pflegedienst.
Ab Pflegegrad 2 gibt es Pflegegeld oder einen Pflegedienst. Ab Pflegegrad 1 gibt es den Entlastungsbetrag, Beratung und Hilfsmittel.
Für Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson gibt es seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag: 3.539 Euro (Pflegegrade 2 bis 5).
Leistung Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich) 347,00 € 599,00 € 800,00 € 990,00 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 796,00 € 1.497,00 € 1.859,00 € 2.299,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich) 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 € 131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich) 721,00 € 1.357,00 € 1.685,00 € 2.085,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich) 131,00 € 805,00 € 1.319,00 € 1.855,00 € 2.096,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 € 3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich) 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 € 224,00 €

Soziale Pflegeversicherung, Leistungsübersicht BMG 2026

Geld oder Pflegedienst
Pflegegeld zahlen Sie selbst weiter. Den Pflegedienst rechnet die Kasse ab. Beides können Sie mischen.
Wohnung anpassen
Bis 4.180 Euro je Umbau, zum Beispiel für eine Dusche ohne Wanne. Verbrauchbare Hilfsmittel: bis 42 Euro im Monat.
Antrag früh stellen
Leistungen zählen meist ab dem Tag des Antrags. Ein formloser Anruf oder Brief bei der Pflegekasse reicht zum Start.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.