Pflegeberatung Berlin

Wohnungsauflösungen

Wohnung räumen nach Umzug ins Heim oder nach einem Todesfall. Stand September 2026.

Kurz erklärt

Eine Wohnungsauflösung bedeutet:

Möbel, Hausrat und Unterlagen werden sortiert, verschenkt, verkauft oder entsorgt. Die Wohnung wird besenrein an den Vermieter übergeben. Das ist oft belastend. Gehen Sie Schritt für Schritt vor. Nicht alles muss am ersten Tag weg.

Wer darf räumen?

Nur die Mieterin oder der Mieter, eine Person mit Vorsorgevollmacht, der gesetzliche Betreuer oder – nach einem Todesfall – die Erben. Ohne Rechtsschein dürfen Nachbarn oder Firmen nichts mitnehmen. Fehlt die Vollmacht, kann eine gesetzliche Betreuung nötig sein: Gesetzlicher Betreuer.

Wichtige Dinge sichern

Zuerst: Ausweise, Testamente, Vollmachten, Konto- und Versicherungsunterlagen, Schmuck, Schlüssel und Medikamente. Fotos von Wertgegenständen machen. Persönliche Dinge, die mit ins Heim sollen, vor der Entrümpelung aussondern – siehe Umzüge ins Heim.

Firma beauftragen

Holen Sie mindestens zwei schriftliche Angebote ein. Klären Sie, was entsorgt und was weitergegeben wird. Seriöse Firmen rechnen nach Aufwand ab, nicht nach „Fundstücken“. In Berlin helfen Sozialkaufhäuser und bezirkliche Sperrmülltermine. Bewahren Sie den Übergabebeleg des Vermieters auf.

Praktische Reihenfolge

  1. Kündigung und Übergabetermin mit dem Vermieter klären
  2. Papiere und Wertgegenstände sichern
  3. Was mit ins Heim oder zur Familie soll, aussondern
  4. Rest: Sozialkaufhaus, SperrmĂĽll, EntrĂĽmpelung
  5. Wohnung putzen, Zählerstände notieren, Schlüssel übergeben

Die Kosten trägt in der Regel die Mieterin, der Mieter oder die Erbengemeinschaft. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt helfen – vorher beantragen. Bewahren Sie Rechnungen auf. Zum Ausdrucken: Checkliste Wohnungsauflösung.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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