Pflegegrad 5
Pflegegrad 5
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte) – Leistungen 2026
Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe.
Sie gilt bei 90 bis 100 Punkten oder wenn besondere Anforderungen an die Versorgung bestehen (zum Beispiel bei ausgeprägten kognitiven Einschränkungen mit hohem Unterstützungsbedarf). Die Beträge sind 2026 am höchsten, decken aber weiterhin nicht alle Kosten.
Leistung 2026Pflegegrad 5
Pflegegeld (monatlich)990,00 €
Pflegesachleistung (monatlich)2.299,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)2.085,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)2.096,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich)224,00 €
Versorgungssicherheit
Nachtpflege, 24-Stunden-Arrangements und Heimversorgung müssen rechtlich und finanziell sauber getrennt werden. Lassen Sie Verträge in der Pflegeberatung prüfen.
Beratung vierteljährlich
Bei Pflegegeld in den Graden 4 und 5 ist der Beratungseinsatz alle drei Monate Pflicht. Er schützt den Anspruch und zeigt, ob die Versorgung noch trägt.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.