Vollmachten und Verfügungen
Vollmachten und Verfügungen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – rechtzeitig regeln
Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall oft das Betreuungsgericht.
Eine Vorsorgevollmacht benennt, wer für Sie handeln darf (Gesundheit, Vermögen, Behördengänge, Aufenthalt). Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Eine Betreuungsverfügung schlägt eine Betreuerin oder einen Betreuer vor, falls doch eine rechtliche Betreuung nötig wird.
Die Dokumente ersetzen einander nicht. Sie sollten zusammenpassen, aktuell datiert und auffindbar sein. Eine notarielle Beurkundung ist nicht immer Pflicht, bei Immobilien und Banken aber oft sinnvoll.
Vorsorgevollmacht
Nur einer Person geben, der Sie vertrauen – oder mehrere mit klarer Aufgabenteilung. Kopien bei Hausarzt und Bevollmächtigten hinterlegen. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister möglich.
Patientenverfügung
Konkrete Situationen beschreiben (z. B. irreversible Bewusstlosigkeit). Je klarer der Text, desto besser können Ärztinnen und Ärzte ihm folgen. Regelmäßig prüfen, ob er noch Ihrem Willen entspricht.
Formulare
Nutzen Sie die aktuellen Muster des Bundesministeriums der Justiz. Pflegekassenformulare oder Internet-Generatoren ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.