Pflegegrad 2
Pflegegrad 2
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte) – Leistungen 2026
Ab Pflegegrad 2 greift das volle ambulante Leistungspaket:
Pflegegeld oder Sachleistung, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Tagespflege, gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderung und Kurzzeitpflege sowie – bei stationärer Versorgung – die Heimpauschale plus Zuschläge nach Aufenthaltsdauer.
Leistung 2026Pflegegrad 2
Pflegegeld (monatlich)347,00 €
Pflegesachleistung (monatlich)796,00 €
Entlastungsbetrag (monatlich)131,00 €
Tages- und Nachtpflege (monatlich)721,00 €
Vollstationäre Pflege (monatlich)805,00 €
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit3.539,00 €
Wohngruppenzuschlag (monatlich)224,00 €
Kombination lohnt oft
Ein Pflegedienst für die Körperpflege plus Pflegegeld für Angehörige: Nicht ausgeschöpfte Sachleistung erhöht anteilig das Pflegegeld.
Beratungseinsatz
Bei Bezug von Pflegegeld ist der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI in den Graden 2 und 3 halbjährlich Pflicht.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.