Teilstationäre Pflege
Teilstationäre Pflege
Tages- und Nachtpflege entlasten Angehörige und sichern den Alltag – Beträge 2026
Überblick
Tagespflege bedeutet:
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Nachtpflege ist das Gegenstück für die Nacht. Beides ist teilstationär und ab Pflegegrad 2 ein eigener Leistungsbetrag – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Der Entlastungsbetrag von 131 € kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich für die Eigenanteile der Tagespflege eingesetzt werden.
Tages- und Nachtpflege 2026 PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Monatlicher Höchstbetrag 721,00 € 1.357,00 € 1.685,00 € 2.085,00 €
Was die Kasse zahlt
Pflege, Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung. Fahrtkosten zur Tagespflege sind oft im Angebot enthalten – fragen Sie nach.
Was Sie selbst tragen
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Rechnen Sie den Tagessatz vor der Anmeldung durch und prüfen Sie freie Plätze sowie Probebesuche.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.