Teilstationäre Pflege
Tages- und Nachtpflege entlasten Angehörige und sichern den Alltag – Beträge 2026
Überblick
Tagespflege bedeutet:
Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung und kehrt abends nach Hause zurück. Nachtpflege ist das Gegenstück für die Nacht. Beides ist teilstationär und ab Pflegegrad 2 ein eigener Leistungsbetrag – zusätzlich zu Pflegegeld oder Sachleistung.
Der Entlastungsbetrag von 131 € kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich für die Eigenanteile der Tagespflege eingesetzt werden.
| Tages- und Nachtpflege 2026 | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
|---|---|---|---|---|---|
| Monatlicher Höchstbetrag | – | 721,00 € | 1.357,00 € | 1.685,00 € | 2.085,00 € |
Was die Kasse zahlt
Pflege, Betreuung und die medizinische Behandlungspflege in der Einrichtung. Fahrtkosten zur Tagespflege sind oft im Angebot enthalten – fragen Sie nach.
Was Sie selbst tragen
Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Rechnen Sie den Tagessatz vor der Anmeldung durch und prüfen Sie freie Plätze sowie Probebesuche.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.