Pflegeberatung Berlin

Umzüge ins Heim

Der Wechsel ins Pflegeheim: Planung, Verträge und die alte Wohnung. Stand September 2026.

Kurz erklärt

Ein Umzug ins Heim ist mehr als ein Transport.

Es geht um den Heimvertrag, die Kündigung der Wohnung und darum, was mit Möbeln und Papieren passiert. Planen Sie Zeit ein. Ein Probewohnen oder eine Kurzzeitpflege hilft, das Haus kennenzulernen. Erst danach den Dauerplatz festmachen.

Heimvertrag prüfen

Lesen Sie den Vertrag in Ruhe. Wichtig sind Kosten, Kündigungsfristen und was im Preis enthalten ist. Vergleichen Sie den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, Investitionskosten und Zusatzleistungen. Die Pauschale der Pflegekasse und die Zuschläge nach Aufenthaltsdauer stehen auf der Seite Pflege im Heim.

Wohnung kündigen

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieterinnen und Mieter beträgt in der Regel drei Monate. Kündigen Sie schriftlich. Fragen Sie den Vermieter nach einer früheren Übergabe. Ohne wirksame Vollmacht oder Betreuerbestellung dürfen Angehörige den Mietvertrag nicht kündigen.

Wer darf entscheiden?

Nur die betroffene Person selbst – oder jemand mit Vorsorgevollmacht bzw. der gesetzliche Betreuer. Ohne Vollmacht dürfen Angehörige Verträge nicht einfach kündigen. Klären Sie das rechtzeitig: Vollmachten und Verfügungen und gesetzlicher Betreuer.

Kassen und Ämter informieren

Melden Sie den Einzug der Pflegekasse und der Krankenkasse. Der Leistungsanspruch wechselt von der häuslichen Versorgung auf die vollstationäre Pauschale. Hausarzt, Apotheke und Pflegedienst brauchen die neue Anschrift. Bei knappen Mitteln die Hilfe zur Pflege beim Sozialamt früh anfragen – nicht erst nach dem Einzug.

Checkliste vor dem Umzugstag

Die Pflegekasse zahlt den Umzug in der Regel nicht. Bei wenig Einkommen kann das Sozialamt Umzugskosten als Hilfe zur Pflege oder Grundsicherung prüfen. Holen Sie vorher eine Zusage ein. Die Räumung der alten Wohnung beschreiben wir unter Wohnungsauflösungen. Zum Ausdrucken: Checkliste Umzug ins Heim.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.

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