Fristen in der Pflegeversicherung
Welche Deadlines 2026 gelten – Antrag, Begutachtung, Beratung und Widerspruch
Wichtige Fristen 2026
| Thema | Frist |
|---|---|
| Schriftlicher Bescheid der Pflegekasse | 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c SGB XI) |
| Begutachtung im Krankenhaus, Reha, Hospiz oder bei Palliativversorgung | in der Regel 5 Arbeitstage (§ 18a Abs. 5 SGB XI) |
| Begutachtung zu Hause bei angekündigter Pflegezeit / Familienpflegezeit | 10 Arbeitstage (§ 18a Abs. 6 SGB XI) |
| Entschädigung bei Fristüberschreitung | 70 € je begonnener Woche (mit Ausnahmen) |
| Pflegeberatung nach Antrag | Angebot innerhalb von zwei Wochen |
| Widerspruch gegen Bescheid | in der Regel ein Monat nach Zustellung |
| Beratungseinsatz bei Pflegegeld (PG 2 und 3) | halbjährlich |
| Beratungseinsatz bei Pflegegeld (PG 4 und 5) | vierteljährlich |
| Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit | Kalenderjahr, 3.539 € (PG 2–5) |
Notieren Sie das Datum des Antragseingangs (Eingangsstempel oder Versandnachweis). Die Kasse muss Sie auf die Fristen und auf die 70-Euro-Regelung hinweisen. Die 25-Tage-Frist gilt nicht als Genehmigungsfiktion: Ohne Bescheid entstehen nicht automatisch Leistungen, wohl aber der Entschädigungsanspruch, wenn die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat.
Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.