Fristen in der Pflegeversicherung
Fristen in der Pflegeversicherung
Welche Deadlines 2026 gelten – Antrag, Begutachtung, Beratung und Widerspruch
Wichtige Fristen 2026
Thema Frist
Schriftlicher Bescheid der Pflegekasse 25 Arbeitstage nach Antragseingang (§ 18c SGB XI)
Begutachtung im Krankenhaus, Reha, Hospiz oder bei Palliativversorgung in der Regel 5 Arbeitstage (§ 18a Abs. 5 SGB XI)
Begutachtung zu Hause bei angekündigter Pflegezeit / Familienpflegezeit 10 Arbeitstage (§ 18a Abs. 6 SGB XI)
Entschädigung bei Fristüberschreitung 70 € je begonnener Woche (mit Ausnahmen)
Pflegeberatung nach Antrag Angebot innerhalb von zwei Wochen
Widerspruch gegen Bescheid in der Regel ein Monat nach Zustellung
Beratungseinsatz bei Pflegegeld (PG 2 und 3) halbjährlich
Beratungseinsatz bei Pflegegeld (PG 4 und 5) vierteljährlich
Gemeinsamer Jahresbetrag Verhinderung/Kurzzeit Kalenderjahr, 3.539 € (PG 2–5)
Notieren Sie das Datum des Antragseingangs (Eingangsstempel oder Versandnachweis). Die Kasse muss Sie auf die Fristen und auf die 70-Euro-Regelung hinweisen. Die 25-Tage-Frist gilt nicht als Genehmigungsfiktion: Ohne Bescheid entstehen nicht automatisch Leistungen, wohl aber der Entschädigungsanspruch, wenn die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat.

Stand: September 2026. Dies ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Die genauen Beträge prüft Ihre Pflegekasse.